Biodiversität

Streuobst

Streuobstwiese

Streuobstwiesen stellen in Baden-Württemberg einen prägenden Teil der Kulturlandschaft dar, sind Lebensraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und die Grundlage für ein vielfältiges Angebot an nachhaltigen und regionalen Produkten. Deshalb ist es erklärtes Ziel der Landesregierung, die Streuobstwiesen im Land konsequent zu schützen. Ganz im Sinne des Leitmotivs „Schützen durch Nützen“ liegt das Hauptaugenmerk der Landesregierung beim Thema Streuobst darauf, die Bewirtschaftung und Pflege der Streuobstbäume zu honorieren, die Wertschöpfungskette zu optimieren und die Verbraucher/innen zu sensibilisieren.

Um dies zu erreichen, wird die Streuobstkonzeption des Landes überarbeitet und an die aktuellen Bedarfe des Streuobstbaus angepasst. Die Streuobstneukonzeption 2030 soll demnächst veröffentlicht werden.

Grundlage für die Überarbeitung der Streuobstkonzeption bildet das vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Jahr 2020 beauftragte Fachgutachten „Situationsanalyse und Machbarkeitsstudie Streuobst Baden-Württemberg“.

Mit dem Fachgutachten werden durch eine fachlich fundierte und mit der Praxis und der Wissenschaft rückgekoppelte Situationsanalyse die aktuellen Bedarfe bei der Streuobstbewirtschaftung, -pflege, -verarbeitung und -vermarktung ermittelt.

Auf der Situationsanalyse aufbauend werden im Gutachten Handlungsfelder benannt sowie konkrete Maßnahmen und Handlungsoptionen für einen zukunftsfähigen, effizienten und innovativen Streuobstbau aufgezeigt.

Eine Machbarkeitsstudie zu Streuobst-Erlebnismöglichkeiten und Erlebnissorten im Land rundet das Fachgutachten ab.

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