Tierschutz

Am Weltpferdetag: Bedürfnisse und Schutz von Pferden stärken

Pferde

Am Weltpferdetag: Bedürfnisse und Schutz von Pferden stärken. Pferde und Ponys benötigen ein hohes Maß an täglichem Auslauf.

Zum Weltpferdetag am 20.August bedarf es einen kritischeren Blick auf die Pferdehaltungen in Baden-Württemberg. Das zeigt das kürzlich zurückliegende Projekt #pferdeschützen2023, in dem die Stabsstelle der Landestierschutzbeauftragten rund um Dr. Julia Stubenbord sich mit Expertinnen und Experten aus dem Pferdebereich vernetzte, um die wichtigsten Säulen der Pferdehaltung und des Umgangs mit Pferden und Ponys zu bearbeiten.

Eine Verordnung zur Haltung und dem Umgang mit Pferden gibt es nicht. Das Bundesministerium hat aber mit Leitlinien für den „Tierschutz in Pferdehaltungen“ und „Leitlinien für den Pferdesport“ wichtige Erkenntnisse unter anderem zum Umgang mit Pferden, den Grundbedürfnissen, der Ausbildung, der Nutzung und der Gesunderhaltung zusammengefasst.

Die Haltung der Pferde in Baden-Württemberg ist zwar in vielen Ställen bereits durch artgemäße Bewegungsmöglichkeiten und Sozialkontakte vorbildlich, müsse jedoch an zahlreichen Orten im Sinne des Tierschutzes nach verhaltensbedingten Gesichtspunkten überdacht werden.

„Eine Haltung von Pferden in Einzelboxen ohne Freilauf ist nicht mehr zeitgemäß“, so Dr. Julia Stubenbord am 18. August in Stuttgart, „Pferde sind Bewegungstiere, die sich unter naturnahen Bedingungen bis zu 16 Stunden täglich in ihrer Herde fortbewegen. Diese Verhaltensweisen müssen bei der Haltung durch ausreichende Sicherstellung von Auslauf und Sozialkontakten bedacht werden, sonst entstehen den Pferden vermeidbare Leiden, oft in Form von Verhaltensstörungen.“
Mehrere Gerichtsurteile bestätigen, was die Landestierschutzbeauftragte betont. So müsse man Pferden, die in Einzelboxen gehalten werden, täglich mehrstündigen, freien Auslauf auf einer Koppel ermöglichen, um dem arteigenen Bedürfnis nach Bewegung gerecht zu werden. In mehreren Urteilen wird eine Zeitspanne von 3 bis 4 Stunden angegeben, auch von 6 Stunden verpflichtendem Auslauf pro Tier und Tag ist die Rede. Teure Sportpferde seien davon nicht ausgeschlossen, ebenso wie die Bewegungsmöglichkeit der Tiere unabhängig von der Witterung zu sehen sei.

Eine Sache ist der Landestierschutzbeauftragten dabei wichtig: „Vor allem unsere baden-württembergischen Ausbildungsbetriebe haben eine große Vorbildfunktion. Wer hier mit gutem Beispiel vorangeht und artgemäße Pferdehaltung mit Auslauf in Gruppen ermöglicht, der vermittelt dieses Bild auch automatisch in viele weitere Haltungsbetriebe.“

Auch der Pferdesport hat mit seinem Image zu kämpfen. Gemäß dem Regelwerk der Deutschen Reiterlichen Vereinigung sind beim Reiten Ausrüstungsgegenstände, wie Sporen oder Gerten zulässig, die im Falle der Sporen zwar nur angewendet werden dürfen, wenn sie nicht geeignet sind, den Pferden Stich- oder Schnittverletzungen zuzufügen. Der Einsatz verursacht jedoch grundsätzlich Schmerzen oder Angst bei den Tieren und wird zu Recht von Tierschützern kritisiert. Wird die Zäumung zu eng verschnallt, können während des Reitens Verletzungen im sensiblen Pferdemaul entstehen. Auch hier gibt es klare Vorgaben, wie ein Reithalfter zu sitzen hat, um Verletzungen am Pferdekopf vorzubeugen. Untersuchungen haben leider gezeigt, dass die schmerzhaften Maulwinkelläsionen bei Turnierpferden den größten Anteil an tierschutzwidrigen Befunden darstellen. Daneben gibt es Reitweisen, wie zum Beispiel die Rollkur, bei der das Genick und der Hals des Pferdes übermäßig gebeugt werden und dem Pferd neben Atemproblemen auch Schmerzen und Schäden an der Halswirbelsäule zugefügt werden können. Diese Reitweise wird bei Hobby- und Profitunieren gesehen, ist grundsätzlich abzulehnen und erfordert eine tierschutzrechtliche Sanktionierung.

„Es liegt vor allem in der Eigenverantwortung aller Personen, die mit Pferden umgehen, Pferde sowohl bei der Ausbildung, als auch beim Training schonend und schmerzfrei zu behandeln“, sagt Dr. Stubenbord.

Auch mit dem Ausbildungsbeginn von Reitpferden, sowie der Körung, die Zulassung zur Zucht von Hengsten, beschäftigte sich der jüngste Austausch der Landestierschutzbeauftragten mit den Pferdeexpertinnen. So sei es für Jungpferde wichtig, sie, ganz im Sinne der Leitlinie „Tierschutz im Pferdesport“, bis zum Alter von 30 Monaten in Gruppen zu halten und erst danach die zielgerichtete Ausbildung zu beginnen.

Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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